Die Zulassung von Stevia

Die Zulassung von Stevia als Süßungsmittel

Die offizielle Stevia Zulassung in Europa und damit auch in Deutschland erfolgte im Dezember 2011 durch die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Vor der Zulassung wurde Stevia als Badezusatz oder Kosmetika in Verkehr gebracht. Als Lebensmittel durften Stevia Süßungsmittel damals nicht verkauft werden.

Das Interesse an der gesundheitsfördernden Süßkraft von Stevia rebaudiana wurde in der Bevölkerung immer größer und die Zulassung geht überwiegend auf die Bemühungen von Prof. Dr. Jan Geuns von der Universität Leuven in Belgien zurück.

Stevia ist in der EU und Deutschland seit 2011 zugelassen.

In Deutschland haben sich die landwirtschaftliche Fakultät der Universität Bonn und Hohenheim seit Mitte der 80er Jahre mit dem Anbau, Forschung, Produktion und Verarbeitung von Stevia intensiv beschäftigt. Hier wurden auch erste Feldversuche mit verschieden Stevia Pflanzen Gattungen unternommen.

Zulassung von Steva durch die EFSA European Food Safety Authority

Die Zulassung von Stevia Extrakt – Steviolglykosiden in der EU

Die Zulassung erfolgte erst nach fast 25 Jahren auch in der EU und somit auch in Deutschland.

Nach der „Novel Food-Verordnung“ dürfen in der EU neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe erst in Verkehr gebracht werden, wenn diese für unbedenklich erklärt worden sind.

Die Gutachter der EFSA, haben nach Überprüfung aller Daten die EU-Zulassungsanträge der EUSTAS (European Stevia Association) und zweier Konzerne, für Stevia bzw. Steviolglykoside bewilligt.

Die Zulassung von Stevia Rebaudiosid-A Stevia Extrakt

Maximal Tageshöchstdosis (ADI-Wert)

Für Steviolglykoside wurde ein ADI-Wert (Tageshöchstdosis) von etwa 0-4 mg Steviol-Äquivalente pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.

Rechnet man diesen Wert auf Steviolglykoside um, erhält man abhängig von der Zusammensetzung eine Menge von etwa 12 mg/kg Körpergewicht.

Die Zulassung von Stevia als Süßungsmittel in der EU

Gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviolglykoside

Da Süßstoffe im Lebensmittelgesetz als so genannte Lebensmittelzusatzstoffe deklariert sind, müssen sie eine strenge Untersuchung durchlaufen, die den Stoff auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüfen.

Bei diesen Untersuchungen spielt es auch keine Rolle, ob es sich bei dem Zusatzstoff um einen natürlichen oder künstlich hergestellten Süßstoff handelt. Solange ein Lebensmittelzusatzstoff keinen Nutzen für den Verbraucher hat, wird es auch nicht als solches zugelassen.

Dies ist ein Sieg für alle gesundheitsbewussten Verbraucher in Deutschland und Europa. 

Um Steviolglykoside gemeinschaftlich und weltweit zu vermarkten und in ihren Produkten einzusetzen, haben sich Größen wie Coca-Cola und Cargill in den letzten Jahren vermehrt zusammengeschlossen.

Die beiden Unternehmen haben, wie schon lange vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU-Kommission gefordert, neue Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Steviolglykoside veröffentlicht.

Das abschließende Gutachten der EU-Lebensmittelbehörde hierzu, wurde am 14. April 2010 vorgelegt.

In diesem Gutachten konnte die gesundheitliche Unbedenklichkeit bis zu einer Tageshöchstmenge von 0-4 mg Steviolglykoside pro Kilogramm Körpergewicht ermittelt werden.

Die Zulassung von Stevia als Süßungsmittel in der EU

Die weltweite Verbreitung und Zulassung von Stevia

In Japan wird der erste Stevia Anbau schon seit den 60er Jahren betrieben. Die gesundheitsbewußte Einstellung der Japaner zur Ernährung führte dazu, dass Japan neben Brasilien einer der ersten Länder war, die sich intensiv mit der Erforschung und Nutzung von Steviol Glykosiden im großen Ausmaß beschäftigte.

Japanische und brasilianische Wissenschaftler konnten in Studien gemeinsam belegen, dass Steviol-Glykoside nicht Toxisch sind. Heute ist Japan einer der größten Abnehmer des natürlichen Süßungsmittels Steviol-Glykoside und Import dies überwiegend aus China, Brasilien, Korea und Taiwan.

Die japanischen Verbraucher haben heute eine große Auswahl an Stevia Produkten und mit Stevia gesüßten Lebensmitteln und Getränken.

Seit 2008 dürfen in Australien, Neuseeland und in der Schweiz (in Eilzulassung) Stevia Produkte auf den Markt gebracht werden. So findet man dort Kräutertees, Bonbons, Eistee und viele andere mit Steviol Glykosiden gesüßte Lebensmittel.

In Südamerika, insbesondere in Argentinien, Brasilien und Paraguay, der Heimat der Stevia rebaudiana Pflanze wird Stevia schon seit Beginn des 20. Jahrhundert angebaut und verwendet. Die Frage der Stevia Zulassung stellte sich hier nie. In Asien, insbesondere Südostasien ist die Lage ähnlich, hier ist Stevia mittlerweile ein wichtiger Export Rohstoff.